Der Beschäftigungs- und Förderbereich (BFB) in Berlin
Teilhabe leben. Perspektiven entdecken.
Schön, dass Sie hier sind.
Vielleicht stehen Sie gerade an einem Wendepunkt: nach der Schule, nach dem Berufsleben oder mitten in einer neuen Lebenssituation. Der BFB kann Ihr nächster Schritt sein – der Anfang eines neuen Weges.
+ Was ist der BFB?
Der Beschäftigungs- und Förderbereich (BFB) richtet sich an Menschen, die aktuell (noch oder dauerhaft) nicht in einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) arbeiten können.
Hier geht es um mehr als Beschäftigung – es geht um soziale Teilhabe, persönliche Entwicklung und neue Perspektiven.
Unsere Angebote orientieren sich an Ihren Interessen und Fähigkeiten.
Viele Tätigkeiten haben einen Bezug zur Arbeitswelt – ähnlich wie in einer Werkstatt, aber ohne Leistungsdruck. Ob Hauswirtschaft, Garten, Verpackung oder andere kreative Projekte: Sie können sich ausprobieren, Neues lernen und Ihre Stärken weiterentwickeln.
+ Was bieten wir im BFB an?
In jedem BFB stehen Sie im Mittelpunkt.
Die Inhalte und Methoden richten sich nach Ihren individuellen Möglichkeiten und Zielen – und folgen den Prinzipien:
Inklusion – alle gehören dazu
Selbstbestimmung – Sie entscheiden mit
Erwachsenenbildung – auf Augenhöhe und lebensnah
Jeder BFB hat dabei einen eigenen Schwerpunkt – einige Angebote sind arbeitsweltbezogen, andere eher unterstützend und alltagsnah ausgerichtet.
Was genau angeboten wird, erfahren Sie auf der jeweiligen Standortseite.
+ Wer kann teilnehmen?
Voraussetzung für die Teilnahme ist die Aberkennung der Werkstattfähigkeit.
Was das bedeutet und wie Sie dazu kommen, erklären wir Ihnen gern. Sprechen Sie uns an oder kontaktieren Sie uns gerne.
+ Wo finde ich BFB-Angebote in Berlin?
Unsere BFBs gibt es an zahlreichen Standorten in Berlin – wohnortnah und vielfältig.
Die jeweiligen Angebote und Ansprechpartner finden Sie auf den Standortseiten.
Der BFB ist vielleicht genau der richtige Anfang für Ihren nächsten Schritt.
Neugierig geworden?
Dann sprechen Sie uns an, wir sind für Sie da.
Sozialraumorientierte Teilhabe
Die sozialraumorientierte Arbeit im Förderbereich zielt darauf ab, Menschen mit Unterstützungsbedarf nicht nur innerhalb der Einrichtung, sondern auch aktiv an der Gesellschaft außerhalb der Einrichtung teilhaben zu lassen.
Der BFB bietet dazu vielfältige Maßnahmen an, die neben den Angeboten in den Werkstätten oder Fördergruppen gezielt den Sozialraum einbeziehen – also das direkte Lebensumfeld der Teilnehmer*innen wie Stadtteil, Nachbarschaft oder lokale Betriebe.
Ziele:
- Selbstbestimmte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben fördern
- Kompetenzen im Alltag stärken (z. B. Mobilität, Kommunikation, Orientierung)
- Übergänge in inklusive Beschäftigung oder Freizeitangebote im Sozialraum ermöglichen
Beispiele für sozialraumorientierte Angebote zur Nutzung:
- Besuch von Bibliotheken, Museen, Cafés oder Sportvereinen
- Teilnahme an Veranstaltungen im Stadtteil
- Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel zur Förderung von Selbstständigkeit
- Kooperation mit Vereinen, Kulturzentren oder Bildungseinrichtungen
Beispiele für sozialraumorientierte Arbeitsangebote:
- Praktika oder begleitete Tätigkeiten in Betrieben, Kitas, Einzelhandel oder Seniorenheimen
- Übernahme von gesellschaftlichen Aufgaben im Kiez: Tätigkeiten bei Kooperationspartnern im Quartier (z. B. Gartenarbeit in öffentlichen Anlagen, Essensausgabe in sozialen Einrichtungen)
- Niedrigschwellige Arbeitsangebote außerhalb der Werkstatt, z. B. in Nachbarschaftsprojekten
Die sozialraumorientierte Arbeit stärkt die individuelle Entwicklung, soziale Teilhabe und trägt zur inklusiven Gesellschaft bei. Sie ist ein zentraler Bestandteil moderner Förderkonzepte im BFB.
Personenzentrierter Ansatz
Personenzentriert arbeiten heißt:
- Mit den betroffenen Personen intensiv und zugewandt sich auseinandersetzen
- Nicht für sie Probleme zu lösen, Projekte zu entwickeln und Entscheidungen treffen
- Das heißt, ihre unterschiedlichen Fähigkeiten, Bedürfnisse und Ansichten zu berücksichtigen und einzubeziehen und gemeinsam Ziele formulieren.
- Sowie ihnen im Rahmen ihrer Möglichkeiten Selbstverantwortung zuzutrauen.
Rahmen und Spielraum:
- Das Gleichgewicht zwischen Rahmen und Spielraum ist ein entscheidender Faktor der Betreuungsarbeit.
- Menschen mit Behinderung bestmögliche Entwicklungsmöglichkeiten zu bieten, bedeutet immer: soviel Rahmen wie nötig und so viel Spielraum wie möglich zur Verfügung stellen.
- Nicht in den Defiziten liegt das Potential, sondern in den Ressourcen. Diese müssen erkannt, gefördert und genutzt werden.
Vertrauen und Selbstverantwortung:
- Zur personenzentrierten Haltung gehört, Menschen grundsätzlich Entwicklungsmöglichkeiten zuzutrauen, aber – und das ist ebenso wichtig – Entwicklung nicht zu forcieren. Erst wenn ein Mensch so angenommen wird, wie er im Augenblick ist, werden Veränderungen möglich.
- Jedem Menschen werden aufgrund seiner Fähigkeiten und Möglichkeiten, Verantwortung für sich selbst sowohl zugestanden als auch zugetraut.
- Manchmal ist die Erfahrung, sich auf den Weg zu machen und selber etwas bewirken oder verändern zu können, viel wichtiger als eine bestimmte Problemlösung oder das Erreichen eines vorgegebenen Ziels.
- Eine prozessorientierte Betrachtungsweise, die sich nicht an einer einmal erworbenen Erkenntnis festmacht, sondern Veränderungen wahrnimmt und einbezieht, ist charakteristisch für personenzentrierte Arbeit.
Durchlässigkeit: Vielfalt an Wegen
Der BFB ist kein starres System, sondern bietet vielfältige und flexible Entwicklungsmöglichkeiten, abhängig von den Zielen und Potenzialen der Teilnehmenden. Mögliche Übergänge oder Perspektiven sind unter anderem:
- Beschäftigung durch kreatives und individuell angepasstes Arbeiten mit Einbezug der eigenen Stärken, auch für Menschen, für die der Übergang in eine WfbM nicht möglich ist oder wird
- Anbindung an inklusive Bildungsangebote, leicht zugängige, in Kooperation mit externen Partnern (z. B. Bibliotheken, Bildungszentren, Kirchen)
- Befähigung der Selbstständigkeit und Selbstbestimmung, Stärkung der eigenen sozialen Teilhabe
- Wechsel in andere Förder- oder Qualifizierungsbereiche innerhalb oder außerhalb der Einrichtung
- Nutzung sozialraumorientierter Angebote, die den Zugang zu Arbeit, Bildung und Teilhabe im Gemeinwesen erleichtern
- Entwicklung individueller Lebens- und Arbeitsziele mit dem Ziel der größtmöglichen Selbstbestimmung und gesellschaftlichen Teilhabe
- Übergang in den Eingangsbereich oder Berufsbildungsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM)
- Praktika oder betriebsintegrierte Tätigkeiten zur Erprobung von Arbeitsfähigkeit und zur Berufsorientierung
Die Arbeit im BFB kann werkstattorientiert und stark an den sogenannten Arbeitsweltenbezug angelehnt sein. Das bedeutet, dass den Teilnehmer*innen praxisnahe Tätigkeiten angeboten werden, die sich an den Produktions- und Dienstleistungsprozessen der Werkstatt orientieren. Dabei steht stets die individuelle Passung im Vordergrund: Aufgaben werden so ausgewählt und angepasst, dass sie den Stärken, Interessen und Fähigkeiten der einzelnen Personen entsprechen.
Zielgerichtete Förderung und Übergangsmöglichkeiten
Ein wesentliches Ziel der Förderung im BFB kann der Übergang in den Eingangs- oder Berufsbildungsbereich (EV/BBB) der Werkstatt sein. Teilnehmende, die sich in ihrer persönlichen und beruflichen Entwicklung stabilisiert haben, werden entsprechend begleitet und vorbereitet.
Die Vielfalt und Durchlässigkeit im BFB stellt sicher, dass jeder Mensch seinen eigenen Weg finden kann – im geschützten Rahmen der Einrichtung, im Übergang zur Werkstatt oder hin zu individuelleren und sozialraumorientierten Formen der Teilhabe. Dabei steht immer die Frage im Zentrum:
„Was braucht die Person, um sich weiterzuentwickeln und ein selbstbestimmtes Leben zu führen und Selbstwirksamkeit zu erfahren?
Unsere Kolleginnen und Kollegen
Bei der Erbringung der Aufgabe von personenzentrierten sozialen Teilhabe mit Arbeitsweltenbezug in den Beschäftigungs- und Förderbereichen sehen die gesetzlichen Regelungen klare Vorgaben in Bezug auf die Berufsgruppen unserer Kolleginnen und Kollegen vor. Eine fachliche Qualifizierung in sozialen Berufen wie beispielsweise Heilerziehungspflegerinnen, Heilpädagoginnen, Arbeits-, Beschäftigungs- und Ergotherapeutinnen, Erzieherinnen, Gesundheits- und Pflegefachkräfte, Physiotherapeutinnen, Motopädinnen ist zwingend notwendig.
Unsere Kolleginnen und Kollegen in den Beschäftigungs- und Förderbereichen erfüllen weiterhin allesamt die Vorgabe, über Erfahrungen in der Betreuung von Menschen mit Behinderung zu verfügen. Somit wird eine auf jede und jeden Teilnehmenden in den Beschäftigungs- und Förderbereichen zentrierte Leistungserbringung sichergestellt. Die Beschäftigungs- und Förderbereiche mit Arbeitsweltenbezug sind in ihren Konzepten sehr divers und spiegeln damit die vielfältigen und individuellen Wünsche und Bedarfe unserer Teilnehmerinnen und Teilnehmer wider.
FAQ - Die Antworten auf Ihre Fragen
Beschäftigung & Verdienst im BFB
- Wie viel verdient man im BFB?
- Es besteht kein gesetzlicher Anspruch auf ein Entgelt.
- Es besteht kein gesetzlicher Anspruch auf ein Entgelt.
- Ist die Tätigkeit im BFB ein reguläres Arbeitsverhältnis?
- Nein. Es handelt sich nicht um ein versicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis. Es werden keine Beiträge zur Renten- oder Krankenversicherung vom Träger gezahlt.
- Nein. Es handelt sich nicht um ein versicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis. Es werden keine Beiträge zur Renten- oder Krankenversicherung vom Träger gezahlt.
- Wie erfolgt die Krankenversicherung im BFB?
- Über die Familienversicherung (wenn möglich),
- oder über das Sozialamt (bei eigenem Anspruch auf Grundsicherung).
- Über die Familienversicherung (wenn möglich),
- Gibt es eine Renteneinzahlung im BFB?
- Nein, im BFB werden keine Rentenbeiträge gezahlt.
Anträge & Bescheide
- Was ist ein Negativbescheid – und wo bekomme ich ihn?
- Ein Negativbescheid bestätigt, dass eine Person kein Mindestmaß an wirtschaftlich verwertbarer Arbeit leisten kann.
- Er wird von der zuständigen Agentur für Arbeit ausgestellt.
- Ein Negativbescheid bestätigt, dass eine Person kein Mindestmaß an wirtschaftlich verwertbarer Arbeit leisten kann.
- Wie beantrage ich die Kostenübernahme (KÜ) für den BFB?
- Per formlosem Antrag an den Teilhabefachdienst (Bezirksamt/Sozialamt) am Wohnort (Meldeadresse).
- Optional: Formloses Antragsmuster als PDF zum Download folgt
- Per formlosem Antrag an den Teilhabefachdienst (Bezirksamt/Sozialamt) am Wohnort (Meldeadresse).
- Wie beantrage ich eine Einzelfallhilfe (EFH)?
- Ebenfalls über ein formloses Schreiben an den Teilhabefachdienst des zuständigen Bezirksamts/Sozialamts.
- Ebenfalls über ein formloses Schreiben an den Teilhabefachdienst des zuständigen Bezirksamts/Sozialamts.
- Wie beantrage ich den Fahrdienst für den BFB?
- Zuständig sind die gesetzlichen Betreuer*innen oder die Eltern (bei Minderjährigen).
- Es müssen drei Kostenvoranschläge eingeholt werden.
- Der Antrag erfolgt formlos beim Teilhabefachdienst am Wohnort.
- Zuständig sind die gesetzlichen Betreuer*innen oder die Eltern (bei Minderjährigen).
Zeiten & Organisation
- Sind flexible Arbeitszeiten möglich?
- Ja, gemäß dem Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) sind individuelle Modelle möglich.
- Ja, gemäß dem Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) sind individuelle Modelle möglich.
- Gibt es Urlaubsanspruch im BFB?
- Ja:
- 30 Tage bei Vollzeit,
- + 5 Tage zusätzlich bei anerkannter Schwerbehinderung,
- Teilzeit anteilig.
- 30 Tage bei Vollzeit,
- Ja:
- Gibt es Sonderurlaub?
- Ja, gemäß § 616 BGB bei bestimmten persönlichen Anlässen.
Versicherung & Unterstützung
- Wie beantrage ich eine rechtliche Betreuung ab 18?
- Über ein formloses Schreiben an das Betreuungsgericht (Amtsgericht) mit Schilderung der Lebenssituation und des Unterstützungsbedarfs.
- Über ein formloses Schreiben an das Betreuungsgericht (Amtsgericht) mit Schilderung der Lebenssituation und des Unterstützungsbedarfs.
- Kindergeldanspruch trotz BFB?
- Ja, unter bestimmten Voraussetzungen.
- Der Antrag erfolgt schriftlich bei der Familienkasse der Agentur für Arbeit.
- Ja, unter bestimmten Voraussetzungen.
- Wie wechsle ich vom Jugendamt zur Grundsicherung (nach dem 18. Lebensjahr)?
- Ein Antrag muss beim Grundsicherungsamt gestellt werden. Übergangsberatung kann durch gesetzliche Betreuung oder Sozialdienst erfolgen.
Besondere Bedürfnisse & Inklusion
- Wie beantrage ich einen Schwerbehindertenausweis?
- Beim LaGeSo (Landesamt für Gesundheit und Soziales) mit einem Antragsformular sowie aktuellen Arztberichten und Befunden.
- Beim LaGeSo (Landesamt für Gesundheit und Soziales) mit einem Antragsformular sowie aktuellen Arztberichten und Befunden.
- Was ist ein Feststellungsbescheid?
- Ein offizieller Bescheid, der Grad der Behinderung (GdB) und ggf. Merkzeichen feststellt.
- Ein offizieller Bescheid, der Grad der Behinderung (GdB) und ggf. Merkzeichen feststellt.
- Gibt es Angebote für Menschen mit Sonden o. ä. Unterstützungsbedarf?
- Ja, auch Menschen mit erhöhtem Unterstützungsbedarf können im BFB tätig sein.
- Ja, auch Menschen mit erhöhtem Unterstützungsbedarf können im BFB tätig sein.
- Was ist der Mehrbedarf für Mittagessen?
- Eine finanzielle Unterstützung im Rahmen der Grundsicherung (SGB XII) für gemeinschaftliches Mittagessen in der Werkstatt.
Wechsel, Plätze & Wunschrecht
- Ist man dauerhaft im BFB? Gibt es Aufstiegschancen?
- Nein, Ziel ist die Entwicklung und ggf. der Übergang in den Arbeitsbereich oder andere passende Tätigkeiten.
- Nein, Ziel ist die Entwicklung und ggf. der Übergang in den Arbeitsbereich oder andere passende Tätigkeiten.
- Wie finde ich freie Plätze im BFB?
- Durch eigene Recherche und Kontaktaufnahme mit Trägern. Wartezeiten sind unterschiedlich.
- Durch eigene Recherche und Kontaktaufnahme mit Trägern. Wartezeiten sind unterschiedlich.
- Kann ich den Träger oder die Gruppe im BFB wechseln?
- Ja. Es besteht ein Wunsch- und Wahlrecht nach SGB IX.
Praktika, Diagnostik & weitere Begriffe
- Gibt es Praktika vor dem BFB?
- Ja,
- sie sind unbezahlt,
- Dauer ist variabel,
- Fahrdienst muss durch gesetzliche Betreuung organisiert werden.
- sie sind unbezahlt,
- Ja,
- Wo erhalte ich Diagnostik (z. B. MZEB)?
- Medizinische Zentren für Erwachsene mit Behinderung (MZEB),
- Psychiatrische Dienste,
- Sozialpsychiatrische Dienste,
- Ärztliche Fachstellen.
- Medizinische Zentren für Erwachsene mit Behinderung (MZEB),
- Was bedeutet „Sozialraumorientierung“?
- Die Angebote richten sich nach dem Lebensumfeld und den Möglichkeiten vor Ort (z. B. Nähe zur Wohnung, Nahverkehr, Nachbarschaft).
- Die Angebote richten sich nach dem Lebensumfeld und den Möglichkeiten vor Ort (z. B. Nähe zur Wohnung, Nahverkehr, Nachbarschaft).
- Was bedeutet „Berufsfeldorientierung“?
- Angebote im BFB orientieren sich an realen Berufsfeldern (z. B. Küche, Garten, Büro), um Fähigkeiten und Interessen zu fördern.
Beschäftigungs- und Förderbereiche in Berliner WfbM
BFB in Berliner WfbM
- Berliner Werkstätten für Menschen mit Behinderung GmbH (BWB)
- Delphin-Werkstätten | Sozialdienst katholischer Frauen e.V. Berlin
- faktura gGmbH
- FSD Lwerk Berlin Brandenburg gemeinnützige GmbH
- Integral – Anerkannte Werkstatt für Menschen mit Behinderung
- Kaspar Hauser Stiftung
- LebensWerkGemeinschaft gGmbH
- LWB - Lichtenberger Werkstätten gemeinnützige GmbH
- Mosaik - gGmbH
- nbw Nordberliner Werkgemeinschaft gGmbH
- Stephanus-Werkstätten Berlin gemeinnützige GmbH
- Union Sozialer Einrichtungen gemeinnützige GmbH
- VfJ Werkstätten GmbH
