Ausgleichsabgabe

Die Ausgleichsabgabe ist gesetzlich geregelt.

Sie schafft einen kostenmäßigen Ausgleich gegenüber Arbeitgebern,
die ihre Pflicht zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen erfüllen. 

Bei Aufträgen an anerkannte Werkstätten für behinderte Menschen können gegebenfalls Teile des Rechnungsbetrages gegen die Ausgleichsabgabe verrechnet werden. 

Informationen zur Ausgleichsabgabe erhalten Sie beim zuständigen Integrationsamt oder online unter www.integrationsaemter.de.