Arbeit | Bildung | Förderung

Arbeit

Werkstätten für behinderte Menschen sind als Maßnahme der Eingliederungshilfe mit der beruflichen Wiedereingliederung von Menschen mit Behinderung beauftragt. Gesetzliche Grundlagen: 9. Sozialgesetzbuch (SGB IX), Werkstättenverordnung (WVO) und Werkstätten-Mitwirkungsverordnung (MWVO)

Arbeit ist elementarer Teil unseres Lebens – für Menschen mit und ohne Behinderungen. Sinnvolle Arbeit verleiht dem Alltag Struktur und schafft Perspektive, sie motiviert täglich neu und bringt im Idealfall persönliche Genugtuung und Freude. Ein sicherer Arbeitsplatz in einer Werkstatt bietet Menschen mit Behinderungen Verlässlichkeit und Perspektiven.

Unabhängig von ihren Behinderungen setzen sich Menschen in ihrer beruflichen Laufbahn Ziele, arbeiten auf diese hin und entwickeln sich individuell weiter. Das Werkstattpersonal gestaltet Arbeit so, dass sie für alle zu bewältigen ist. Vielfalt und Differenzierung tragen der Art und Schwere der Behinderungen sowie den Neigungen der Menschen Rechnung.

Bildung

Jeder Mensch hat besondere Begabungen – und je nach Art und Schwere der Behinderung das Recht, eine individuell abgestimmte berufliche Bildung zu erhalten. Der Leitfaden dafür ist das Fachkonzept der Bundesagentur für Arbeit, das auf Vielfalt in den Handwerks- und Dienstleistungsbereichen in der beruflichen Bildung orientiert.

Werkstätten bereiten Menschen mit Behinderung auf eine berufliche Tätigkeit innerhalb oder außerhalb einer Werkstatt vor. Die Fachkräfte der Werkstätten vermitteln fachliche Inhalte und unterstützen Menschen mit Behinderungen dabei, individuelle Lern- und Lebenswege zu planen und Bildungsziele zu erreichen.

Die berufliche Bildung in den Werkstätten orientiert sich an klassischen Modellen des Bildungssystems und an anerkannten Ausbildungsberufen. So ist sind Anschluss und Durchlässigkeit in andere Bildungs- und Arbeitseinrichtungen sowie Unternehmen des allgemeinen Arbeitsmarktes gewährleistet. Auch auf künftige Entwicklungen und neue Technologien können sich Werkstattbeschäftigte vorbereiten.

Förderung

Werkstatt bedeutet mehr als nur Arbeit: Hier geht es um die ganze Persönlichkeit. Werkstätten bieten nicht nur einen Rahmen für das lebenslange Lernen. Neben fachlicher Qualifikation werden auch soziale Kompetenzen wie Kommunikationsfähigkeit und Krisenbewältigung gefördert.

Begleitende Maßnahmen innerhalb der Arbeitszeit tragen zur Auflockerung der Tagesstruktur bei und vermitteln wichtige Erfahrungen. Die Auswahl ist groß: Es gibt künstlerische und musikalische, pädagogische und therapeutische Angebote. Einen hohen Stellenwert haben Sport und Bewegung.

Der Leistungstyp »Beschäftigungs- und Förderbereich« ist ganz gezielt auf spezielle Bedarfe von Menschen mit schwerer und mehrfacher Behinderung abgestimmt.