Für mehr Inklusion in der Arbeitswelt braucht es die konstruktive Zusammenarbeit der verschiedenen Partner. Dabei geht es um rechtliche Rahmenbedingungen, die Weiterentwicklung bestehender Möglichkeiten und sich ganz praktisch mit dem Ausbau der Angebote auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu befassen.
Auf Initiative des Landesamtes für Gesundheit und Soziales verständigten sich die LAG WfbM und das Land Berlin auf konkrete Arbeitspakete: Die dazugehörige Kooperationsvereinbarung wurde im Dezember 2022 von der LAG WfbM mit der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales, dem Landesamt für Gesundheit und Soziales und der Senatsverwaltung für Finanzen unterzeichnet.
Ein wichtiges Merkmal der Werkstätten für Menschen mit Beeinträchtigungen ist die Durchlässigkeit, sowohl innerhalb der verschiedenen Arbeitsbereiche als auch auf den Allgemeinen Arbeitsmarkt – diese Möglichkeiten sollen miteinander weiterentwickelt und gestärkt werden.
Für mehr Zugangschancen und passgenaue berufliche Wege der Menschen in den Werkstätten braucht es
- Den Ausbau hin zu einer inklusiven Bildung durch bedarfsgerechte Bildungsformate, die Anerkennung von Abschlüssen und den Zugang zu Berufsschulen
- Die Akquise und Vermittlung von geeigneten Beschäftigungsverhältnissen und eine personenzentrierte Begleitung für Menschen mit Beeinträchtigung und potentielle Arbeitgeber
Das Land Berlin strebt dazu an, die Quote der Übergänge in den öffentlichen Dienst zu erhöhen und prüft Beschäftigungsoptionen wie beispielsweise Praktika, Außenarbeitsplätze, Betriebsintegrierte Gruppen und Stellen.
Eine Vernetzung und Zusammenarbeit mit weiteren Partnern der Verwaltung und den Kammern sind geplant. Ziel ist es, das Verständnis, die Bereitschaft und Kompetenz für gelingende Inklusion aller beteiligter Gruppen zu fördern.
Die in der LAG WfbM Berlin vertretenen Werkstätten bringen ihre hohen fachlichen Kompetenzen ein, um inklusive Bildung und Arbeit zu realisieren. Damit die Chancen für Menschen mit Beeinträchtigungen dauerhaft und nachhaltig verbessert werden.
Weitere Details finden Sie hier: Download Kooperationsvereinbarung