LAG WfbM Berlin e.V. öffnet Mitgliedschaft für andere Leistungsanbieter (aLA)

Mit Satzungsänderung vom 19. September 2025 wurden die Voraussetzungen für eine Mitgliedschaft bei der Landesarbeitsgemeinschaft der Werkstätten für behinderte Menschen Berlin e.V. (LAG WfbM) erweitert.

Ab sofort steht die Mitgliedschaft nicht nur Trägern von anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) im Land Berlin offen, sondern auch anderen rechtlich selbständigen Leistungsanbietern (aLA) im Sinne des SGB IX. Diese Änderung stärkt die Vielfalt und Fachkompetenz innerhalb der LAG WfbM Berlin e.V. und fördert den Austausch zwischen verschiedenen Leistungsanbietern. 

Wir freuen uns, den anderen Leistungsanbieter „Le Petit Oberlin“ unter der Trägerschaft der Oberlinhaus Werkstätten gGmbH als neues Mitglied begrüßen zu dürfen.

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